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Maindomicil
Ute Luippold
Goethestrasse 35
60313 Frankfurt
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(Stand: 02/2006)
§ 1 Vertragsschluß
(1) Für Verträge mit der Firma MAINDOMICIL, Inhaber
Dr. Hans-Peter Luippold, gelten aus-schließlich diese
Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher
ausdrücklich widersprochen.
(2) Das Angebot der MAINDOMICIL richtet sich ausschließlich
an Kaufleute im Sinne des HGB, freiberuflich Tätige
und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit
der Beauftragung der Firma MAINDOMICIL versichert der
Kunde verbindlich, zu diesem Personenkreis zu gehören.
(3) Angebote der MAINDOMICIL auf ihrer Webseite, in
Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der
Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich eine ver-bindliche Zusicherung erfolgt.
(4) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen
der Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel,
bedürfen der Schriftform.
§ 2 Leistungsumfang Domiziladresse
(1) Mit Abschluß des Vertrages über eine Domiziladresse
erwirbt der Kunde das Recht, während der Vertragslaufzeit
im Geschäftsverkehr (in Briefen, Prospekten, im Internet
etc.) die von MAIN-DOMICIL zur Verfügung gestellte Anschrift
als Geschäftsadresse zu nutzen. Dazu gehört das Recht,
die Adresse bei allen Anmeldungen und Eintragungen wie
Gewerbe- oder Handelsregis-tereintragungen als Geschäftsanschrift
anzugeben.
(2) Der Kunde hat dafür zu sorgen, daß für die Nutzung
der zur Verfügung gestellten Domiziladresse die handelsrechtlichen
und steuerrechtlichen wie auch sonstigen rechtlichen
und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Haftung
von MAINDOMICIL für das Vorliegen dieser Voraussetzungen
ist ausgeschlossen.
§ 3 Leistungsumfang Postadresse
(1) Mit Abschluß des Vertrages über eine Postadresse
nimmt MAINDOMICIL Postsendungen des Kunden entgegen
und leitet diese an eine von dem Kunden zu benennende
Adresse weiter. MAINDOMICIL hat das Recht, hierzu Dritte,
insbesondere Postdienstleister wie die Deutsche Post
AG, zu beauftragen. Eine Haftung von MAINDOMICIL für
Fehlleistungen solcher Dritter ist ausgeschlossen.
(2) MAINDOMICIL verpflichtet sich zur Verschwiegenheit
und hat dazu alle Mitarbeiter vertraglich zur Verschwiegenheit
zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach
Beendigung des Vertrages fort. Für die Einhaltung darüber
hinausgehender berufsrechtlicher Anforderungen übernimmt
MAINDOMICIL keine Gewähr.
§ 4 Entgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Das Entgelt richtet sich nach den jeweils vertraglich
vereinbarten Leistungen und Vereinbarungen. Es setzt
sich in der Regel aus monatlichen Grundgebühren sowie
vom Nutzungsumfang abhängigen Einzelentgelten zusammen,
insbesondere für die Postweiterleitung und –bearbeitung.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Grundgebühren werden jeweils monatlich im voraus
fällig. Die Nutzungsentgelte werden – vorbehaltlich
des Absatzes 3 – jeweils am Ende des Monats fällig,
in dem die Dienste in Anspruch genommen wurden.
(3) Übersteigt das Leistungsentgelt in einem Monat das
bei Vertragsschluß vereinbarte monatliche Kreditlimit,
so wird es jeweils am Tag des Erreichens dieser Summe
fällig. Ist bei Vertragsschluß ein Kreditlimit nicht
vereinbart worden, so beträgt dieses EUR 200,--. Es
kann auf Verlangen einer Partei jederzeit herauf- oder
herabgesetzt werden. Der Kunden hat aber keinen Anspruch
auf Heraufsetzung des Kreditlimits.
(4) MAINDOMICIL behält sich Änderungen des Leistungsentgelts
vor und kann eine Erhöhung insbesondere dann vornehmen,
wenn gegenüber MAINDOMICIL Preiserhöhungen durch Dritte
(Postdiensteanbieter etc.) geltend gemacht werden oder
sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstehenden zusätzlichen
Kostenfaktoren in Kauf nehmen muß. MAINDOMICIL kündigt
dem Kunden eine geplante Erhöhung mindestens zwei Monate
vor deren Inkrafttreten an. Dem Kunden steht in diesem
Fall das Recht zur Kündigung zum Zeitpunkt der geplanten
Preiserhöhung zu, worauf in der Preiserhöhungsmitteilung
nicht ausdrücklich hingewiesen werden muß. Der Kunde
kann dann keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
mehr zu den bisherigen Bedingungen verlangen.
(5) Der Kunde ermächtigt MAINDOMICIL widerruflich, das
Entgelt bei Fälligkeit und nach Zusendung der Rechnung
von einem zu benennenden Girokonto oder Kreditkartenkonto
einzuziehen. Wird eine Lastschrift mangels Deckung nicht
ausgeführt oder macht der Kunde die Lastschrift rückgängig,
obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, kann MAINDOMICIL
für die hierfür entstehenden Kosten einen pauschalen
Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 15,-- verlangen, wenn
nicht der Kunde nachweist, daß ein Schaden überhaupt
nicht oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe
als in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(6) MAINDOMICIL kann für jede erforderliche Mahnung
einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 5,--
verlangen, wenn nicht der Kunde nachweist, daß ein Schaden
überhaupt nicht oder ein wesentlich geringerer Schaden
als die Pauschale entstanden ist.
(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Forderungen
berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) MAINDOMICIL ist für die Art und Weise sowie für
den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden
Leistungen nicht verantwortlich. Dies gilt vor allem
für den Inhalt von Briefen, Fernschreiben, Mitteilungen,
Publikationen etc., die von MAINDOMICIL im Auftrag des
Kunden gefertigt, bearbeitet oder weitergeleitet werden.
Der Kunde hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr
zu vermeiden, von ihm veranlaßte Aktivitäten seien MAINDOMI-CIL
zuzurechnen oder von MAINDOMICIL veranlaßt worden.
(2) Die zur Verfügung gestellte Adresse darf nicht zur
Übermittlung oder Weiterleitung von Materialien genutzt
werden, die illegal, obszön oder gar pornographisch
sind oder sonstwie illegalen, obszönen oder gar pornographischen
Zwecken dienen.
(3) Der Kunde hat Maindomicil unverzüglich davon in
Kenntnis zu setzen, wenn sich die von ihm angegebene,
zustellungsfähige Adresse ändert oder er länger als
eine Woche telefonisch nicht erreichbar ist oder auch
sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Mitteilungen
zu empfangen.
(4) Der Kunde hat dafür zu sorgen, daß die organisatorischen
und technischen Voraussetzungen zum Empfang von weiterzuleitender
Post erfüllt sind.
§ 6 Haftung
(1) Eine Haftung von MAINDOMICIL – gleich aus welchem
Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten
oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen
des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden
ist oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MAINDOMICIL
oder seinen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
(2) Haftet MAINDOMICIL für die Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht durch eigenes Verhalten oder Verhalten
seiner Erfüllungsgehilfen, ohne daß grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen
Schadensumfang, mit dessen Entstehen MAINDOMICIL bei
Vertragsschluß aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt
bekannten Umstände typischerweise rechnen mußte, höchstens
auf einen Wert von EUR 500,-- pro Kunde begrenzt.
(3) Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen
Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen,
es sei denn, es fallen MAINDOMICIL oder seinen Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
§ 7 Datenschutz
Der Kunde willigt ein, daß MAINDOMICIL Informationen
und Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages
speichert und verarbeitet. MAINDOMICIL ist berechtigt,
diese Informationen und Daten auch an von ihm beauftragte
Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit
MAINDOMICIL seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag
nachkommen kann. Der Kunde kann die mit Vertragsschluß
erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
widerrufen.
§ 8 Laufzeit des Vertrages /
Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt wird für die Laufzeit von drei
Monaten geschlossen. Er verlängert sich danach auf unbestimmte
Zeit, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen
Laufzeitende gekündigt wird.
(2) Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt,
gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund
gilt es insbesondere, wenn
- der Vertragspartner zahlungsunfähig
wird, gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder
die Durchführung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
abgelehnt wird;
- die andere Vertragspartei Vertragspflichten
verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung
nicht innerhalb einer angemessenen Frist von zehn Werktagen
beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich,
sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund
der Schwere des Pflichtverstoßes unzumutbar erscheint,
ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige
Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen
gerechtfertigt erscheint;
- der Kunde eine deliktische Handlung
begeht oder versucht, z. B. Betrug;
- der Kunde mit seiner Zahlung um
mehr als zwei Monate ab Fälligkeit in Verzug gerät.
(4) Jede Kündigung muß schriftlich erfolgen. Kündigungen
per Telefax oder E-Mail wahren die Schriftform.
§ 9 Schlußbestimmungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher
Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die
Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden
Verkehr gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
ist Frankfurt am Main. MAINDOMICIL ist daneben berechtigt,
auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen
Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit
dieser Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien
einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt,
welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende
Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Recht. Stand: 02/2006
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