Informationen zu Domiziladresse | Postadresse

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Maindomicil
Ute Luippold
Goethestrasse 35
60313 Frankfurt

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 02/2006)


§ 1 Vertragsschluß
(1) Für Verträge mit der Firma MAINDOMICIL, Inhaber Dr. Hans-Peter Luippold, gelten aus-schließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
(2) Das Angebot der MAINDOMICIL richtet sich ausschließlich an Kaufleute im Sinne des HGB, freiberuflich Tätige und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit der Beauftragung der Firma MAINDOMICIL versichert der Kunde verbindlich, zu diesem Personenkreis zu gehören.  
(3) Angebote der MAINDOMICIL auf ihrer Webseite, in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine ver-bindliche Zusicherung erfolgt.
(4) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

§ 2 Leistungsumfang Domiziladresse
(1) Mit Abschluß des Vertrages über eine Domiziladresse erwirbt der Kunde das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr (in Briefen, Prospekten, im Internet etc.) die von MAIN-DOMICIL zur Verfügung gestellte Anschrift als Geschäftsadresse zu nutzen. Dazu gehört das Recht, die Adresse bei allen Anmeldungen und Eintragungen wie Gewerbe- oder Handelsregis-tereintragungen als Geschäftsanschrift anzugeben.
(2) Der Kunde hat dafür zu sorgen, daß für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Domiziladresse die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen wie auch sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Haftung von MAINDOMICIL für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist ausgeschlossen.

§ 3 Leistungsumfang Postadresse
(1) Mit Abschluß des Vertrages über eine Postadresse nimmt MAINDOMICIL Postsendungen des Kunden entgegen und leitet diese an eine von dem Kunden zu benennende Adresse weiter. MAINDOMICIL hat das Recht, hierzu Dritte, insbesondere Postdienstleister wie die Deutsche Post AG, zu beauftragen. Eine Haftung von MAINDOMICIL für Fehlleistungen solcher Dritter ist ausgeschlossen.
(2) MAINDOMICIL verpflichtet sich zur Verschwiegenheit und hat dazu alle Mitarbeiter vertraglich zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Für die Einhaltung darüber hinausgehender berufsrechtlicher Anforderungen übernimmt MAINDOMICIL keine Gewähr.   

§ 4 Entgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Das Entgelt richtet sich nach den jeweils vertraglich vereinbarten Leistungen und Vereinbarungen. Es setzt sich in der Regel aus monatlichen Grundgebühren sowie vom Nutzungsumfang abhängigen Einzelentgelten zusammen, insbesondere für die Postweiterleitung und –bearbeitung. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Grundgebühren werden jeweils monatlich im voraus fällig. Die Nutzungsentgelte werden – vorbehaltlich des Absatzes 3 – jeweils am Ende des Monats fällig, in dem die Dienste in Anspruch genommen wurden.
(3) Übersteigt das Leistungsentgelt in einem Monat das bei Vertragsschluß vereinbarte monatliche Kreditlimit, so wird es jeweils am Tag des Erreichens dieser Summe fällig. Ist bei Vertragsschluß ein Kreditlimit nicht vereinbart worden, so beträgt dieses EUR 200,--. Es kann auf Verlangen einer Partei jederzeit herauf- oder herabgesetzt werden. Der Kunden hat aber keinen Anspruch auf Heraufsetzung des Kreditlimits.
(4) MAINDOMICIL behält sich Änderungen des Leistungsentgelts vor und kann eine Erhöhung insbesondere dann vornehmen, wenn gegenüber MAINDOMICIL Preiserhöhungen durch Dritte (Postdiensteanbieter etc.) geltend gemacht werden oder sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstehenden zusätzlichen Kostenfaktoren in Kauf nehmen muß. MAINDOMICIL kündigt dem Kunden eine geplante Erhöhung mindestens zwei Monate vor deren Inkrafttreten an. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zur Kündigung zum Zeitpunkt der geplanten Preiserhöhung zu, worauf in der Preiserhöhungsmitteilung nicht ausdrücklich hingewiesen werden muß. Der Kunde kann dann keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mehr zu den bisherigen Bedingungen verlangen.
(5) Der Kunde ermächtigt MAINDOMICIL widerruflich, das Entgelt bei Fälligkeit und nach Zusendung der Rechnung von einem zu benennenden Girokonto oder Kreditkartenkonto einzuziehen. Wird eine Lastschrift mangels Deckung nicht ausgeführt oder macht der Kunde die Lastschrift rückgängig, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, kann MAINDOMICIL für die hierfür entstehenden Kosten einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 15,-- verlangen, wenn nicht der Kunde nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe als in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(6) MAINDOMICIL kann für jede erforderliche Mahnung einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 5,-- verlangen, wenn nicht der Kunde nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Pflichten des Kunden
(1) MAINDOMICIL ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Dies gilt vor allem für den Inhalt von Briefen, Fernschreiben, Mitteilungen, Publikationen etc., die von MAINDOMICIL im Auftrag des Kunden gefertigt, bearbeitet oder weitergeleitet werden. Der Kunde hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm veranlaßte Aktivitäten seien MAINDOMI-CIL zuzurechnen oder von MAINDOMICIL veranlaßt worden.
(2) Die zur Verfügung gestellte Adresse darf nicht zur Übermittlung oder Weiterleitung von Materialien genutzt werden, die illegal, obszön oder gar pornographisch sind oder sonstwie illegalen, obszönen oder gar pornographischen Zwecken dienen.
(3) Der Kunde hat Maindomicil unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn sich die von ihm angegebene, zustellungsfähige Adresse ändert oder er länger als eine Woche telefonisch nicht erreichbar ist oder auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Mitteilungen zu empfangen.
(4) Der Kunde hat dafür zu sorgen, daß die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zum Empfang von weiterzuleitender Post erfüllt sind.

§ 6 Haftung
(1) Eine Haftung von MAINDOMICIL – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MAINDOMICIL oder seinen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
(2) Haftet MAINDOMICIL für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch eigenes Verhalten oder Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen, ohne daß grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang, mit dessen Entstehen MAINDOMICIL bei Vertragsschluß aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mußte, höchstens auf einen Wert von EUR 500,-- pro Kunde begrenzt.
(3) Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen MAINDOMICIL oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 7 Datenschutz
Der Kunde willigt ein, daß MAINDOMICIL Informationen und Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages speichert und verarbeitet. MAINDOMICIL ist berechtigt, diese Informationen und Daten auch an von ihm beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit MAINDOMICIL seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachkommen kann. Der Kunde kann die mit Vertragsschluß erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

§ 8 Laufzeit des Vertrages / Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt wird für die Laufzeit von drei Monaten geschlossen. Er verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von  einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
(2) Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund gilt es insbesondere, wenn
-    der Vertragspartner zahlungsunfähig wird, gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
-    die andere Vertragspartei Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von zehn Werktagen beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint;
-    der Kunde eine deliktische Handlung begeht oder versucht, z. B. Betrug;
-    der Kunde mit seiner Zahlung um mehr als zwei Monate ab Fälligkeit in Verzug gerät.
(4) Jede Kündigung muß schriftlich erfolgen. Kündigungen per Telefax oder E-Mail wahren die Schriftform.


§ 9 Schlußbestimmungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am Main. MAINDOMICIL ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. Die  unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 Recht. Stand: 02/2006


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